EG-Übereinstimmungsbescheinigung
Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung erleichtert nicht nur den innereuropäischen Automobilhandel sondern auch die Zulassung. Lesen Sie im Folgenden nach, wozu das Dokument gut ist, und woher Sie eventuell Ersatz bekommen.
Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung ist ein Dokument, das in erster Linie eine unkomplizierte Abwicklung innereuropäischer Automobilexporte sichern soll. Das Papier bescheinigt einem Fahrzeug, dass es die EU-Normen für Kraftfahrzeuge erfüllt. Es ist auch unter seinem englischen Namen Certificate of Conformity (COC) bekannt. Für den Kfz-Halter ist die EG-Übereinstimmungsbescheinigung vor allem bei der Zulassung wichtig: Zusammen mit den übrigen Fahrzeugpapieren wird sie nämlich von der Zulassungsstelle bei der Anmeldung eines Kfzs verlangt. Auch als Ersatz für den alten Fahrzeugschein kann die EG-Übereinstimmungsbescheinigung nützlich sein, denn die neuen Fahrzeugpapiere führen z. B. nicht mehr alle zulässigen Reifendimensionen auf. So kann bei einer von den Daten in der Zulassungsbescheinigung abweichenden Bereifung bezeugt werden, dass die Bestimmungen dennoch eingehalten sind.
Kfz-Prüfung als Ersatz bei fehlender EG-Übereinstimmungsbescheinigung
Falls ein Halter beim Kauf vergessen hat, sich die EG-Übereinstimmungsbescheinigung aushändigen zu lassen, oder das Dokument nicht mehr auffindbar ist, kann das Fahrzeug natürlich trotzdem zugelassen werden. In so einem Fall muss es allerdings vor der Anmeldung einer Prüfung bei einem Kfz-Sachverständigen unterzogen werden. Der Prüfbericht fungiert dann als Ersatz für die fehlende EG-Übereinstimmungsbescheinigung.
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